EuroHealthNet antwortet auf die Konsultation zu audiovisuellen Mediendiensten
Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) sieht eine EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für audiovisuelle Mediendienste vor, darunter Fernsehsendungen und Abrufdienste sowie Videoplattformen. Die Kommission führt derzeit eine Evaluierung der AVMSD und ihrer Umsetzung durch.
EuroHealthNet forderte in Reaktion auf die Konsultation eine Betrachtungsweise aus Sicht der öffentlichen Gesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit. Bestehende Definitionen und Vorschriften müssen aktualisiert werden, um der veränderten Medienlandschaft Rechnung zu tragen. Die heutigen Medien ermöglichen die Werbung für gesundheitsschädliche Produkte und Verhaltensweisen, oft durch irreführende, nicht evidenzbasierte oder falsche Informationen. Die aktuellen Regulierungsrahmen erfassen von Influencern generierte Inhalte, Kurzvideos und algorithmisch kuratierte Feeds auf Plattformen wie TikTok, Instagram und anderen Kanälen, die von Kindern und Jugendlichen häufig genutzt werden, nicht ausreichend.
Kinder, Jugendliche, einkommensschwache und bildungsferne Bevölkerungsgruppen sowie andere sozial benachteiligte Gruppen sind möglicherweise stärker verschiedenen Formen kommerzieller Gesundheitsbotschaften ausgesetzt und weniger vor deren Auswirkungen geschützt. Ohne klarere und aktuellere Definitionen könnten bestehende Ungleichheiten bei Gesundheitsrisiken und -ergebnissen weiter verstärkt werden.











